Am Samstag dem 28. April fand, von 10 bis 14 Uhr, unser erster Infostand in Bad Soden am Taunus statt. Man wies uns den zentral gelegenen Adlerplatz zu.
Bad Soden – Ein nettes Städchen, aus dem Speckgürtel im Einzugsbereich von Frankfurt am Main. Hier, und auch in Königstein und Kronberg, schlafen die Banker, die tagsüber in den Frankfurter Bankentürmen ihr Unwesen treiben, ich meine, ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachgehen. Man verdient gut. Das Protestpotential hält sich in Grenzen. Man trat uns wohlwollend und interessiert gegenüber. Obwohl es immer wieder Schauer gab, verteilten wir fleißig Luftballonsäbel für Kinder, und Infoflyer an die Erwachsenen. Nur wenige Passanten lehnten diese ab, und einige stellten sich sogar zu uns an den Tisch, um mit uns zu "babbeln", wie wir Hessen sagen. Mit Reportern von der Bad Sodener Zeitung, und vom Höchster Kreisblatt war auch die lokale Presse angemessen vertreten. In der Woche darauf erschien ein recht netter Artikel in der Sodener Zeitung.
Kommentare
Datum
War der Infostand nicht am Samstag, den 28.04 ?!
Korrektur
Ja Danke, habe es korrigiert.
Rechtschreibung
ps: Erlebnis wird mit einem S geschrieben :-)
habs verbessert
Hab's verbessert.
Artikel zum Infostand
Könnten wir die Artikel einstellen oder verlinken?
Artikel aus Kreisblättchen
Hallihallo,
angelite hier, ich würde es gut finden, wenn wir die Artikel einscannen oder verlinken oder ähnliches.. sone Art "pressetapete"..
Einscannen und ....
.... veröffentlichen, da sehe ich wie andere auch rechtliche Probleme. Verlinken geht, sofern es Artikel sind, die Online stehen. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers wirst du keine Artikel Dritter veröffentlichen dürfen. Auch Zitieren ist schwierig, Kurzzitate ja (z.B. ein (Teil-)Satz.
Was sagt das Gesetz dazu?
§ 49 UrhG
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
So und ohne Gesetzeskommentar ist man auch nicht schlauer:
1. Handelt es sich im juristischen Sinne um Tagesinteressen?
2. Für wissenschaftliche, rechtstheoretische oder historische Inhalte gilt § 49 nicht <- wo ist die Grenze?
3. Direkt nicht ersichtlich, gibt es für Parteien evtl. eine Sonderregelung?
Hier ein paar Kommentare zum UrhG im Zusammenhang mit einer Art Pressespiegel, wer also Zeit und Lust hat, darf sich austoben.
bitte verlinken
http://www.extratipp.com/nachrichten/regionales/lokalpolitik/piraten-all...
haben wir ne presseecke? hab nichts gefunden
angelite
Pressespiegel
Ja den Pressespiegel findest du im News Menü auf der Rechten Seite.
link ist dort eingetragen.
JA!
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