Das Landgericht Hamburg hat die Open-Source Software “JDownloader2″ als “urheberrechtlich unzulässig” verboten. Die Software umgeht nach Ansicht des Gericht eine Schutzmaßnahme nach § 95a des Urheberrechtsgesetzes. Das gab die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte bekannt, die auch selbst als Abmahner in dem Fall beteiligt war.
In dem konkreten Fall geht es um die Videoplattform myvideo.de, die mehrheitlich zu der ProSiebenSat1-Gruppe gehört. Myvideo.de bietet seinen Nutzern Videos nur als Stream an ohne Möglichkeit die Videos herunterzuladen. Dazu sind die Videos mit dem “Encrypted Real Time Messaging Protocol” (RTMPE) und einer Token-URL geschützt. Das Programm “JDownloader2″ bietet die Möglichkeit diese Schutzmaßnahmen zu umgehen und das Video auf den eigenen Rechner herunterzuladen. Der Beschluss des Landgericht Hamburg begründet seine Entscheidung die Software zu verbieten wie folgt:
Bei dem Real-Time Messaging Protocol (RTMPE) und der zusätzlichen Token-URL handelt es sich um eine wirksame technische Schutzmaßnahmen im Sinne von § 95a Abs. 2 UrhG. Diese wurden durch die verfahrensgegenständliche Software der Antragsgegnerin zu 1) umgangen. Die Antragsgegnerin zu 1) hat dem gem. § 95a Abs. 3 UrhG verbotene Handlungen vorgenommen.
Thomas Stadler von Internet-Law.de erklärt, was das bedeutet:
Das bedeutet, dass die Herstellung, der Verkauf und die Werbung für diese Software nach § 95a Abs. 3 UrhG verboten ist. Der Einsatz eines solchen Programms verstößt damit auch immer gegen das Urheberrecht, sofern er allein zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt, ist er aber zumindest nicht strafbar.
Das Unternehmen Appwork, welche die Software herstellt, stellte mittlerweile klar, dass nicht das gesamte Programm verboten wurde, sondern lediglich der Teil mit dem der Kopierschutz auf myvideo.de umgangen wurde. Aus diesem Grund wurde dieser Teil bereits aus der Software entfernt, weshalb diese nach Angaben des Unternehmens schon nicht mehr verboten ist, wie golem.de berichtet.
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Bundeskanzleramt und Bundesinnenminister müssen von der massiven Internet-Überwachung der NSA gewusst haben. Das sagt ein “Geheimdienst-Experte” und Autor eines Buchs über den BND in einem Beitrag von Frontal 21. Offiziell haben die Behörden von nichts gewusst – das sei “gespielt”.
Erich Schmidt-Eenboom, Autor des Buchs Schnüffler ohne Nase: Der BND – Die unheimliche Macht im Staate, sagte Frontal 21:
Die Überraschung der Bundesregierung ist gespielt. Sowohl der Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sind sehr genau darüber unterrichtet, mit welchen Schwerpunkten, mit welchen Mitteln, mit welchem Ansatz die NSA Spionage betreibt. Damit sind auch die vorgesetzten Dienststellen, das heißt das Bundeskanzleramt und der Bundesinnenminister, sehr genau unterrichtet worden.
Dazu Prof. Wolfgang Ewer, Präsident Deutscher Anwaltverein:
Wenn die Bundesregierung von diesen Abschöpfungsaktionen gewusst haben sollte, und wenn sie gleichwohl davon abgesehen haben sollte einzuschreiten, dann wäre das aus meiner Sicht ein Verfassungsverstoß, nämlich eine Verletzung der ihr zum Schutze der Grundrechte der Bürger obliegenden Schutzpflicht.
Hier der Clip:
Bisher hieß es:
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Rap News haben in Folge 19 den Prism-Skandal aufgearbeitet:
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In den letzten Tagen kam es immer wieder zu landesweiten Razzien in der Türkei bei denen mehr als 100 Personen festgenommen wurden, wie beispielsweise die tageschau berichtet. Bei den Festgenommenen handelt es sich vornehmlich um mutmaßliche Unterstützer der Proteste. Grundlage dieser Razzien ist die rückwirkende Durchsuchung von Twitter- und Facebook-Einträgen der letzten drei Wochen, wie Innenminister Muammer Güler sagte. Gleichzeitig kündigte das türkische Justizministerium an, ein Gesetz zur strikteren Überwachung sozialer Netzwerke ausarbeiten zu wollen.
Erschreckend ist, dass bereits der Aufruf zu den Protesten rund um den Istanbuler Taksim-Platz von den Behörden als Straftat gewertet wird. Wenn nun die Twitter- und Facebook-Einträge der letzten drei Wochen nach Straftaten und der Anstiftung zu Straftaten durchsucht werden, ist davon auszugehen, dass eine enorme Zahl an “Tätern” entdeckt wird.
Der türkische Präsident Abdullah Gül befürwortete ein neues Gesetz zur Regulierung und Überwachung sozialer Netzwerke. Er warnte aber gleichzeitig den demokratischen Rahmen nicht zu sprengen und sich an der Rechtslage in der EU zu orientieren. So wird er von Hürriyet Daily News wie folgt zitiert:
For sure, these [regulations] should never lag behind the jurisdiction of European law in developed democracies, which we are aspiring to. Our criteria, our standards on this issue, our democratic legal standards; we are still making a lot of reforms. I’m sure that it [launching of reforms] will be restarted
Im weiteren Verlauf des Artikels wird allerdings klar, dass es Gül vorrangig nur um das Bild der Türkei in der Welt und weniger um die Recht der türkischen Bürger geht. Mit Blick auf die Protestanten der letzten Woche und seine Sorge diesen könnten das Ansehen der Türkei beschädigen, sagte Gül:
You make efforts to create this image [of Turkey] over 10 years, but you can destroy it in a week
Die Frage ist, ob es dafür nicht schon längst zu spät ist. Die Bilder der Proteste im Gezi-Park und auf dem Taksim-Platz gingen um die Welt und stellten die türkischen Sicherheitskräfte nicht unbedingt in ein gutes Licht. Und auch Ministerpräsident Erdogan hat mit einigen seiner Aussagen für mehr als nur Verwunderung gesorgt. Fraglich ist ebenso, wie die nachträgliche Durchsuchung von Social Media Einträgen oder die generelle Einführung eines schärferen Gesetzes zur Überwachung und Regulierung dieser Platformen das Ansehen der Türkei heben sollen.
Wer sich rückwirkend noch ein paar Impressionen der Proteste aus der Luft anschauen möchte, dem sei dieses Video ans Herz gelegt. Die Bilder wurden von einer Drohne aufgenommen, welche kurze Zeit später von der türkischen Polizei abgeschossen wurde, welche einen guten Überblick über das Ausmaß der Proteste ermöglicht.
Footage from the RC drone that was shot down by police [HD] from Jenk K on Vimeo.
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Angela Merkel erklärte gerade auf der Pressekonferenz mit Barack Obama: “Das Internet ist für uns alle Neuland”. Wahrscheinlich hat sie unbeabsichtlich ein neues Meme geschaffen. Für uns ist das Netz nicht mehr Neuland, wir nehmen Sie, Angela Merkel, aber gerne an die Hand, wenn Sie unsicher sind.
Einen Wegweiser ins Neuland bietet übrigens die Broschüre “Wie das Internet funktioniert – Eine Anleitung für EntscheidungsträgerInnen und Interessierte”. Wir werden Angela Merkel mal eine Kopie ins Kanzleramt schicken.
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Wie The Indian Express berichtet, stimmte das Oberste Gericht Indiens heute zu, die Klage des Professors Sri Niwas Singh nächste Woche anzuhören. Es geht dabei um die Überwachung durch den US-Nachrichtendienst NSA, Singh fordert Maßnahmen gegen indische Firmen die es der NSA erlaubt haben, Kundendaten abzuschnorcheln. In seiner Public-interest litigation (PIL) – eine Klagebefugnis die jedem “public spirited citizen” offensteht – führt Singh aus, dass eine so groß angelegte Bespitzelung wie die der US-Behörden schädlich für die nationale Sicherheit Indiens sei und ruft das Gericht dazu auf, zu intervenieren. Das Bereitstellen von Kundendaten an ausländische Behörden durch indische Unternehmen stelle eine Verletzung von Verträgen und des Rechts auf Privatsphäre dar. Im Antrag des Anwalts Virag Gupta heißt es:
As per reports, nine US-based Internet companies, operating in India through agreements signed with Indian users, shared 6.3 billion information/data with National Security Agency of US without express consent of Indian users. Such larges cale spying by the USA authorities besides being against the privacy norms is also detrimental to national security.
Es sei ebenfalls eine Verletzung der nationalen Sicherheit, dass Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Dienste privater Firmen nutzen, um online zu kommunizieren. Singh fordert das Centre for Public Interest Litigation auf, dafür zu sorgen dass die Regierungskommunikation geschützt bleibt – stattdessen sei sie derzeit “unlawfully intruded upon by US Intelligence Agencies through US-based Internet companies under secret surveillance program called PRISM”.
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Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte “den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen”. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen.
Die Bundesregierung ist noch immer nicht bereit, den Prozess zur Entstehung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger transparent zu machen. Bereits letzten Oktober haben wir “alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden” per Informationsfreiheits-Anfrage auf FragDenStaat.de angefragt. Das wurde abgelehnt, weil durch die “vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung […] vereitelt würde.”
Nachdem das Gesetz schließlich beschlossen war, riet uns der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, “einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen.” Das haben wir natürlich getan. Dieses Protokoll hat das Kanzleramt auch gefunden:
Es wurde im Aktenbestand des BK-Amtes ein Protokoll der Kabinettsitzung vom 29. August 2012 als einschlägig im Sinne der Anfrage identifiziert.
Doch leider wird unser Antrag wieder abgelehnt. Und wieder mit der Begründung, dass alle Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle als “VS-Geheim” eingestuft sind:
Eine Aufhebung der VS-Einstufung wurde unter dem Gesichtspunkt der materiellen Geheimhaltungsbedürftigkeit geprüft, im Ergebnis jedoch abgelehnt, weil die Gründe für die Einstufung weiter fortbestehen.
Die Veröffentlichung ist durch die damit verbundene einengende Vorwirkung auf die Willensbildung geeignet, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zuzufügen (§ 3 Nr. 2 VSA).
Dazu sagte schon letztes Mal der Bundesbeauftragte:
Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.
Also drehen wir noch einmal eine Schleife und bitten den Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit um Vermittlung. Spass mit Informationsfreiheit. Not.
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Wie The Moscow Times berichtet, hat das “russische SOPA” das russische Parlament in einer ersten Lesung passiert. Die Abgeordneten stimmten mit 257 zu 3 Stimmen für den Gesetzesentwurf. Wie auch der amerikanische “Stop Online Piracy Act” (SOPA) sieht auch die russische Variante harte Strafen gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Große Internetunternehmen wie Google und sein russischen Pendant Yandex üben schwere Kritik an dem Gesetzesentwurf.
Unter dem Gesetzesentwurf, welcher eigentlich “Amendments to the Russian Federation’s Laws Protecting Intellectual Property Rights on Information” [eng. Übersetzung von GlobalVoices] heißt, hätten Urheberrechtsinhaber die Möglichkeit Behörden zu veranlassen bestimmte Webseiten sperren zu lassen ohne vorher Anträge bei einem Gericht zu stellen. Darüber hinaus werden Internetprovider stärker in die Pflicht genommen verdächtige Webseiten schon im Vorhinein zu sperren. Ebenso sind Internetsperren von 15 Tagen für Nutzer vorgesehen, welche Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen.
Besonders Google und Yandex, die größte russische Suchmaschine, kritisieren den Gesetzesvorschlag. Yandex sieht dabei besondere Probleme in der technischen Umsetzung des Entwurfs, wie GlobalVoices: in einem ausführlichen Artikel berichtet:
[The law] allows us to come to the absurd conclusion that, having been notified by the copyright holder of a potential violation occurring in the transmission of materials, the ISP, which performs the transmission, will be required somehow to stop the transfer of some specific material, which is technically impossible.
Die beiden Unternehmen seien darauf aus den jetzigen Entwurf abzuschwächen und ihn in eine Art russischen “Digital Millenium Copyright Act” DMCA umzuwandeln. Insgesamt reiht sich der neuen Gesetzesentwurf in eine Reihe von Zensurmaßnahmen der letzten Monate ein. Erst neulich wurde über ein neues Gesetz berichtet, welche die Rechte von Homosexuellen in ihrer freien Meinungsäußerung stark einschränkt.
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Das Königreich Saudi-Arabien hat dem Instant-Messaging Dienst WhatsApp gedroht ihn im landeseigenen Netz zu blockieren, sollten die Verantwortlichen nicht den Forderungen der saudi-arabischen Telekommunikationsregulierer nachkommen. Hierzu gehört die Inbetriebnahme lokaler Server auf welche die Regulierungsbehörde Zugriff hat um die Nutzer überwachen zu können. Das berichtet die englischsprachige Nachrichtenseite Arab News. Bereits letzte Woche wurde der amerikanische Kommunikationsdienst Viber gesperrt, da er keine Zugeständnisse gegenüber der Regulierungsbehörde machte.
Bestätigt wurde das geplante Vorgehen durch den stellvertretenden Vorsitzenden der Communications and Information Technology Commission (CITC) Abdullah Al Darrab, der gegenüber Arab News sagte:
We have been communicating with WhatsApp and other similar communication platforms to get them to cooperate and comply with the Saudi telecom providers, however nothing has come of this communication yet
Auf die Frage wann mit der Blockade von WhatsApp zu rechnen sei antwortete Al Darrab:
It is highly likely before Ramadan. [Anm.: der Ramadan beginnt am 9.Juli]
Al Darrab bestätigte darüber hinaus, dass WhatsApp keineswegs der einzige Dienst sei dem mit einer Blockade gedroht werde. Auch Skype stehe oben auf der Liste und hätte die selben Konsequenzen zu befürchten, würden sie sich nicht an die Auflagen der Regulierungsbehörde halten. Bereits 2010 wurde Blackberry, damals noch Research in Motion (RIM), gedroht ihren Instant-Messaging Dienst zu sperren, welchem RIM damals aber nachgab und Server für die Regulierungsbehörden freigab.
Die Konsequenzen aus dieser Geschichte könnte Saudi-Arabien noch zu spüren bekommen. Nicht nur würde man sich mit einer Blockade von beliebten Kommunikationsdiensten die Wut der jungen Menschen auf sich ziehen. Auch Geschäftsleute in Saudi-Arabien zeigen sich immer mehr besorgt. Einerseits da eine Blockade der Dienste ihre globale Kommunikation stark einschränken würde. Andererseits aber auch, weil viele ausländische Geschäftspartner mittlerweile vor Kommunikation über das Internet zurückschrecken, da sie wissen, dass die Gespräche allesamt durch die Regulierungsbehörden kontrolliert werden. Was daraus also folgen sollte: Das abschaffen jeglicher Zensur im Internet.
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Verschiedene Geheimdienste aus Deutschland und der ganzen Welt haben Stasi-Unterlagen angefordert und verwendet. Das geht aus einer Antwort der Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen auf eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz hervor. Auch aus den USA waren Behörden dabei: National Security Agency, die Botschaft in Berlin, das Department of Justice und das Air Force Office of Special Investigations.
Dies ist ein Gastbeitrag von Heiko Stamer, Bürgerrechtsaktivist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema erscheint demnächst bei Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
Ein erheblicher Teil der vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) angelegten Akten- und Datenbestände enthält sensible personenbezogene Informationen, die unter Verletzung elementarer Menschenrechte wie beispielsweise durch zielgerichtete Bespitzelung, Post- und Fernmeldekontrolle oder unzulässige Verhörpraxis über Jahrzehnte gesammelt worden sind. Die Verwertung solcher “Erkenntnisse” für aktuelle Strafverfahren (vgl. z.B. Anja Lederer: “Subjektiv terroristisch”, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 88, 2007) oder deren Verwendung zur “Gefahrenabwehr” wurde nach anfänglichen Diskussionen 1991/1992 kaum weiter problematisiert und ist heute nahezu in Vergessenheit geraten. Auch die Verwendung der Stasi-Unterlagen für Zwecke der Geheimdienste hat sich mittlerweile auf einem Niveau verstetigt, das weit über die anfänglichen Bedarfsbekundungen der Behördenvertreter und die befürchteten Szenarien der damaligen Sachverständigen (siehe Beitrag von Rolf Gössner in “Die Eroberung der Akten”, Podium Progressiv, 1992) hinausgeht.
Ein bürgerrechtlicher Diskurs hierzu findet ebenso wenig statt wie eine wissenschaftliche Evaluierung, welche neben der Häufigkeit der Verwertung auch die Qualität der gelieferten MfS-Unterlagen kritisch hinterfragen könnte. Auch das Verhältnis des/der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) zu dieser Problematik ist ambivalent: Während einerseits immer sehr deutlich die Neutralität bei der historischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts betont wird, bieten andererseits die Tätigkeitsberichte nur eine überwiegend oberflächliche und unkritische Darstellung der Weiterverwendung von MfS-Informationen. Insbesondere die Übermittlung von Unterlagen an die Geheimdienste und der fortwährende Zugriff auf das Zentrale Einwohnerregister (ZER) stößt vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Verletzung von Grund- und Menschenrechten in der ehemaligen DDR auf großes Unverständnis, war doch eine der Kernforderungen der DDR-Bürgerbewegung ein diesbezüglich vollumfängliches Nutzungsverbot. Eine dahingehende Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) ist allerdings auch 22 Jahre nach dem Ende des DDR-Staatssicherheitsdienstes weder in Sicht noch auf der politischen Agenda.
Tiefgreifende Änderungen nach über 20 Jahren StUG-”Normalbetrieb” sind deshalb sicherlich nur durch Druck einer breiten Öffentlichkeit erreichbar. Hierfür ist jedoch eine aktuelle Bestandsaufnahme der gesamten Übermittlungspraxis unumgänglich: Als Einstieg soll die vorgelegte Statistik deshalb nur die bedrückende Dimension der Informationsanfragen der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden innerhalb des letzten Jahrzehnts dokumentieren.
VorbemerkungenDie in der Tabelle aufgeführte Statistik zur Herkunft der Ermittlungsersuchen für die Jahre 2000-2012 basiert auf einer Auswertung von Ausdrucken, die der BStU im Rahmen einer IFG-Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Für dessen Recherche im behördeninternen Registraturprogramm (IREG) wurde dabei das Kürzel “EV*” genutzt, um die große Anzahl von Ersuchen hinsichtlich solcher für die Strafverfolgung sowie für die Zwecke der Geheimdienste einzugrenzen. Daraus folgt, dass beispielsweise Sicherheitsüberprüfungen nicht enthalten sind. Auch sonstige Anfragen der Strafverfolgungsbehörden bzw. Geheimdienste, die keine “Ermittlungsverfahren” betreffen, sind aufgrund dieser Restriktion nicht in den Zahlen abgebildet.
Für die Vergabe der Betreffkürzel gibt es laut Aussage des BStU jedoch kein durchgängiges Schema, da die verwendeten Kürzel “je nach fachlicher Notwendigkeit einzelfallbezogen angepasst” worden sind. Seitens der Behörde wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten lediglich “mit Hilfe einer einfachen Abfrage” aus IREG entnommen worden sind, und auch “sonstige mögliche Daten” nicht einbezogen bzw. nach dem IFG nicht herausgabefähig sind. Abschließend stellt der BStU fest:
“Der Aussagewert dieser Daten ist deshalb sehr begrenzt. Es ist mir im Rahmen des IFG leider ebenfalls nicht möglich, eine statistische Auswertung möglicher Fehlerquellen, Korrekturen der Zahlen vorzunehmen. Es handelt sich bei den übermittelten Daten gerade nicht um eine offizielle Statistik der Behörde zu Ihrem Themenkreis. Das Registraturprogramm IREG hat auch nicht zuvörderst den Zweck, genaue statistische Daten zu bestimmten Themenkomplexen zu erfassen. Vielmehr handelt es sich lediglich um ein Hilfsmittel zur Erleichterung der Bearbeitung. Ich bitte Sie, dies bei Ihren Auswertungen einzubeziehen.”
Insofern sind die in der Tabelle zur Verfügung gestellten Zahlen mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, da sie nur die z.Z. bekannte untere Grenze der Ersuchen der jeweiligen Stellen widerspiegeln. Diese Devianz zeigt sich auch im Vergleich mit den Zahlen/Größenordnungen aus den jeweiligen Tätigkeitsberichten der/des BStU, obschon dort zuweilen eine andere Erfassungsmethodik zugrundegelegt worden ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass aus den Zahlen nicht entnommen werden kann, ob ein Ersuchen vom BStU positiv beschieden worden ist bzw. überhaupt Informationen in den MfS-Unterlagen zum angefragten Sachverhalt vorhanden waren.
Statistik und Auswertung 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Strafverfolgungs- behörden 256 171 338 191 134 145 147 113 104 53 52 49 31 Gerichte und Justizbehörden 20 7 13 13 19 4 20 23 11 10 4 9 2 Geheimdienste und Ministerien 1 3 3 0 0 0 1 5 53 45 41 41 38 Sonstige 1 2 3 0 1 3 3 7 4 4 3 2 2Bereits der Kreis der anfragenden Stellen bietet für zukünftige Recherchearbeit einige interessante Ansatzpunkte: “Thüringer Ministerium für Landwirtschaft” (eine Anfrage in 2011), “Bundesministerium des Inneren (‘Büro für interne Angelegenheiten’)” (eine Anfrage in 2001 und eine Anfrage in 2008), “National Security Agency (NSA)” (eine Anfrage in 2006), “Botschaft der U.S.A.” (eine Anfrage in 2006 und eine Anfrage in 2007), “British Embassy Berlin” (eine Anfrage in 2008) oder “Regierungspräsidium Tübingen” (eine Anfrage 2005 und eine Anfrage 2012). Auch die internationale Vielfalt der Bedarfsträger ist bemerkenswert, wie diese kleine Auswahl zeigt: “U.S. Department of Justice”, “Air Force Office of Special Investigations”, “Procura Militare Della Repubblica”, “Ministerstvo vnitra Ceské republiky”, “Ministere de la Defense” und “Polizei der Tschechischen Republik”.
Hauptnutzer im Bereich der Strafverfolgungsorgane sind die Landeskriminalämter (519), der Generalbundesanwalt (354), das Bundeskriminalamt (349), die regionalen Polizeibehörden (311) und die regionalen Staatsanwaltschaften (233). Erwähnenswert sind jedoch auch die gelegentlichen Zugriffe der Zollfahndungsämter (7), der Finanzämter und Oberfinanzdirektionen (6) und des Zollkriminalamtes (2). Auch der ehemalige Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei haben entsprechende Ersuchen an die/den BStU gerichtet. Im Bereich der Gerichte und Justizbehörden haben insbesondere die Zivil- und Strafgerichte (51) sowie das U.S. Department of Justice (46) besonders rege von den Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Abfragen der “Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen” (29) haben neben den Verwaltungsgerichten (12) und dem Bundesministerium der Justiz (12) der Anzahl nach nur einen geringen Umfang. Hierbei ist anzunehmen, dass das BMJ in seinem Namen auch entsprechenden Ersuchen aus dem Ausland an die/den BStU gerichtet hat. Auch Finanz- und Sozialgerichte zählen eher geringfügig zu den Anfragestellern.
Für die Geheimdienste lassen sich wegen der fehlenden Erfassungssystematik bei der/dem BStU erst ab 2008 belastbare Aussagen treffen: Spitzenreiter für Auskunftsersuchen ist hier das Bundesamt für Verfassungsschutz (58) gefolgt vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (52), Bundesnachrichtendienst (51) und Brandenburger Innenministerium (24). Auch das Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt (12) und der Militärische Abschirmdienst (10) haben noch im nennenswerten Umfang entsprechende Ersuchen gestellt.
Fazit und AusblickDie erkennbare Tendenz, dass trotz Überalterung mutmaßlicher “Spione” sich unverändert diverse Geheimdienste der Unterlagen des MfS bedienen, wirft einen beschämenden Blick auf die fortwährende Ignoranz staatlicher “Bedarfsträger” bezüglich der eindeutigen Forderungen der ehemaligen DDR-Bürgerkomitees zum Umgang mit den Unterlagen des MfS. Auch für Strafverfolgungsbehörden stellen die enormen Stasi-Aktenberge – offenbar trotz eigentlich greifender Verjährungsfristen – weiterhin ein leichtfertig abzufragendes Ermittlungsinstrument dar. Das seitens des BStU hierzu keine kritische Beobachtung oder Begleitung dieser Anfragepraxis stattfindet, ist vor diesem Hintergrund bedauerlich und unverständlich. Es muss daher die Aufgabe von unabhängigen WissenschaftlerInnen und der Bürgerrechtsbewegung sein, im politischen Diskurs auf eine Abschaffung der entsprechenden Zugriffsbefugnisse hinzuwirken bzw. mit einer kritischen Begleitung in der nächsten StUG-Novelle zu intervenieren.
Für dieses Ansinnen möchte der Autor in einem weiteren Schritt eine zielgerichtete Studie anhand einer kleinen Stichprobe von Einzelfällen durchführen. Dabei ist von besonderem Interesse, ob zumindest die rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des StUG jeweils eingehalten worden sind. Zur Erhellung der Dimension der Abfragen wird dabei zu klären sein, mit welchem Ergebnis und mit welcher Quote die Ersuchen positiv bzw. negativ beschieden worden sind. Außerdem kann somit zumindest im Überblick dargestellt werden, auf welche Teilbereiche der entsprechenden Rechtsnormen sich die Abfragen gestützt haben und wie die damit verbundenen Delikts- oder Sachgebiete sich über die Jahre ggf. verändert (vgl. Tätigkeitsberichte der/des BStU) haben. Diesbezügliche Unterstützung ist jederzeit herzlich willkommen.
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Das Rote Telefon war eine ständige Fernschreiberverbindung zwischen der Sowjetunion und den USA und wurde aufgrund der Erfahrungen aus der Kubakrise 1962 eingerichtet – es sollte Missverständnisse verhindern, die schlimmstenfalls einen Atomkrieg hätten auslösen können. Nun soll das Rote Telefon zu einem weiteren Zweck genutzt werden: Auf dem G8-Gipfel in Nordirland einigten sich die US-Regierung und die Regierung Russlands darauf, regelmäßig Informationen über Hacker-Angriffe zu kommunizieren, sowohl auf dem elektronischen Weg als auch über das Rote Telefon. Diese Übereinkunft wurde nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen getroffen, heißt es in einem Statement des Weißen Hauses. Dabei ging es vor allem darum, welche Informationen wie geteilt werden sollen.
The United States and the Russian Federation have also concluded a range of steps designed to increase transparency and reduce the possibility that a misunderstood cyber incident could create instability or a crisis in our bilateral relationship. Taken together, they represent important progress by our two nations to build confidence and strengthen our relations in cyberspace; expand our shared understanding of threats appearing to emanate from each other’s territory; and prevent unnecessary escalation of ICT security incidents.
Zusätzlich werden beide Staaten innerhalb des nächsten Monats eine “Cyber Working Group” erstellen, die ein Forum bieten soll in dem neue Bedrohungen und Gegenmaßnahmen thematisiert sowie die Zusammenarbeit für Cybersecurity gefördert werden kann.
Laut Washington Post hoffen offizielle Stellen, dass das Übereinkommen Russlands und der USA dazu führt, dass auch mit potenziellen “Cyber-Feinden” wie China ähnliche Abkommen geschlossen werden können. Joseph Nye, Politologe und ehemaliger Angesteller im US-Außenministerium, hält die jetzige Einigung für eine positive Entwicklung, wenn auch noch viel zu tun bleibe.
This is a useful step in the right direction. Obviously no single step is going to be a solution to the whole problem… but at least it gets countries going on the process of communicating with each other.
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Im Frühjahr diesen Jahres veröffentlichte der Bundestag erfreulicherweise ein Archiv aller Plenarprotokolle des Parlaments. Schriftstücke ab 1949 bis 2005 finden sich in einer durchsuchbaren Datenbank. Alte Protokolle waren eingescannt und per Schrifterkennung ausgelesen worden und so wichtige politische Zeitdokumente zugänglicher gemacht.
Da aber wie so oft gut gemeint das Gegenteil von gut ist, und sich auf Seiten von Behörden offenbar selten jemand Gedanken über „Usability“, also Anwenderfreundlichkeit macht, lässt die Datenbank einiges zu wünschen übrig. Von der Idee, eine Beta zu machen und Nutzer um Feedback zu bitten, davon hat man wahrscheinlich in der Bundestagsverwaltung noch nie gehört.
So kann man zwar nach Stichwörtern suchen und erhält dann Textausschnitte zurück. Aber statt den kompletten Text anzuliefern wird dann, will man beispielsweise die gesamte Debatte lesen, auf eine pdf-Datei verwiesen. Absurd: Erst werden per Scannern und Texterkennung die Protokolle digitalisiert und befreit, um sie dann wieder in ein sehr restriktives Format zu gießen. Von Merklisten und Download-Körben, Annotationen, Einbettoptionen, Social Media-Anbindung und anderen Funktionalität braucht man gar nicht erst zu reden.
Ende Februar richtete ich eine kurze Mail an die Bundestagsverwaltung, in der ich bat, mir doch bitte die gesamten Protokolle im Textformat zugänglich zu machen. Der Nutzen der Informationen in einem freien Format, als Open Data, für Projekte wie offenesparlament.de oder journalistische Recherche liegt auf der Hand.
Nach fast zwei Monaten erhielt ich dann eine Antwort: Das wäre derzeit nicht möglich. Und es würde noch geprüft, „ob und unter welchen Bedingungen die Dateien zugänglich gemacht werden“ könnten.
Technisch sollte das eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit sein: Für einen Mitarbeiter des beauftragen IT-Dienstleisters dürfte das Pi mal Daumen zehn Minuten Arbeit bedeuten: Datenbank-Dump gleich als txt-Datei(en) erstellen; den dann in ein zip-Datei packen; Upload auf einen Server; Bereitstellen einer URL zur zip-Datei. Die tatsächlichen Kosten – also nicht die Mondpreise, die IT-Dienstleiser bei den oft ahnungslosen öffentlichen Einrichtungen gerne in Rechnung stellen – dürften sich auf weit unter 100 Euro belaufen.
Und rechtlich dürfte eigentlich auch nichts dagegen sprechen. Amtliche Werke unterliegen nicht dem Urheberrecht.
Also stellte ich eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) via fragdenstaat.de
Doch wie Gesetze nunmal sind, sind sie nicht selten windelweich formuliert. So wurde meine Anfrage nach knapp einem Monat fristgerecht abgelehnt. Denn in §9 Absatz 3 des seit 2006 gültigen IFG heißt es:
Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
Immerhin, so wird mir in dem Schrieb weiter mitgeteilt, beabsichtige der Bundestag zu prüfen, “ob Drucksachen oder Plenarprotokolle künftig auch in anderen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden können.” Wenn die Beantwortung einer Mail schon zwei Monate dauern, dürfte das wohl ein paar Jahre dauern, bis das “geprüft” wurde. Dabei könnte sich das der Bundestags sparen: Die Prüfung dürfte dann nämlich ergeben, dass das bereits passiert: Aktuelle Plenarprotokolle werden von der Bundestagsverwaltung als txt-Datei veröffentlicht. Und es gibt eine nicht öffentlich dokumentierte XML-Schnittstelle – hier zum Beispiele alle Mitglieder des Bundestages.
Aber um auf die IFG-Anfrage zurückzukommen: Ich halte es nicht für „zumutbar“ händisch alle pdf – viele tausend Stück – herunterzuladen. Auch heißt es im Ablehunungsbescheid, dass “die begehrten Dokumente auch nicht auf andere Weise, als über die genannte Datenbank” zusammengestellt werden könnten. Wie oben schon beschrieben, halte ich das für eine von wenig technischem Sachverstand geprägte Behauptung: Der Arbeitsaufwand dürfte sehr überschaubar sein.
Jedenfalls habe ich jetzt um Vermittlung durch den “Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit” gebeten.
So oder so ist wieder klar geworden: Das IFG gehört reformiert oder noch besser durch ein nationales Transparenzgesetz ersetzt. Glasklar muss dort der Anspruch auf Open Data hinein. Also das Informationen selbstverständlich in freien Formaten, wo möglich strukturiert (z.B. als csv), herausgegeben gehören. Von selber. Die Entscheidung, was als „zumutbar“ gelten kann, sollte nicht der Willkür von Verwaltungsmitarbeitern unterliegen. Sondern ggf. von einer Clearingstelle entschieden werden. Deren Zusammensetzung auf keinen Fall von Parteien noch Verwaltungen geprägt werden darf.
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Der Direktor der NSA Keith Alexander steht zur Zeit bereits wegen der Spionagetätigkeiten rund um PRISM in der Kritik. Und sein neuester Vorstoß wird sicherlich zumindest auf Seiten von Netzaktivisten und Datenschützern nicht positiv aufgenommen werden. Nach Informationen der politischen Nachrichtenseite Politico strebt Alexander schon seit längerem die rechtliche Immunität für Unternehmen an, welche mit der NSA zusammenarbeiten. Alexander dazu wörtlich:
If the government asks the company to do something to protect the networks, or to do something and a mistake is made, and it was our fault, then they should have liability protection for that
So logisch es auf den ersten Blick klingen mag die Regierung für Fehler zu bestrafen die in ihrem Auftrag ausgeführt wurden, so gefährlich wäre eine solche Regelung für die Internetnutzer. Einerseits würde es dazu führen, dass weitere Unternehmen ermutigt werden Daten weiterzugeben. Andererseits würde es aber ebenso die Unternehmen aus der Pflicht nehmen die bereitgestellten Daten genauestens zu überprüfen. Selbstverständlich haben große Unternehmen wie Google oder Facebook einen Ruf zu verlieren, aber für kleine oder unbekannte Unternehmen könnte so die Hemmschwelle enorm gesenkt werden. Alexander geht es aber keineswegs nur um Unternehmen die der NSA Daten bereitstellen, sondern um alle Unternehmen die ihnen im Kampf gegen “Cyberkriminalität” helfen. Dazu gehören also ebenso Unternehmen wie beispielsweise Telekommunikationsunternehmen welche gezielt Webseiten oder Server sperren.
Und Alexander scheint mit seinem Vorschlag nicht alleine da zu stehen. In Saxby Chambliss, dem republikanischen Senator von Georgia, hat Alexander jedenfalls schon einen Fürsprecher gefunden:
Providing the private sector with full liability protection from frivolous lawsuits for all information sharing and for the use of certain countermeasures is essential to encouraging better cybersecurity, both within the private sector and the federal government.[...]Any bill we pass must contain these vital protections.”
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Privacy activists just held a protest at the well-known Berlin Wall crossing point Checkpoint Charlie in Berlin. As President Barack Obama prepares to arrive in the German capital, the protest criticized excessive NSA surveillance and the Prism program. The call from digital rights NGO Digitale Gesellschaft asked for people to come with surveillance equipment, posing as NSA agents and their corporate helpers.
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Um Barack Obama bei seiner Ankunft in Berlin auch gebührend zu empfangen, gab es heute von 13 bis 14 Uhr eine Kundgebung am Checkpoint Charlie. Diese sollte auch als kleine Erinnerung an Frau Merkel dienen, dass doch bitte nicht vergessen werden soll, den Herrn Präsidenten Obama auf die Spionagetätigkeiten seines Geheimdienstes NSA anzusprechen. Für alle die nicht an der Kundgebung teilgenommen haben, gibt es hier ein paar Impressionen:
Alle Bilder können gerne zur Berichterstattung und zum Weiterverteilen unter der Lizenz Creative Commons CC-BY mit dem Namen der Digitalen Gesellschaft e.V. verwendet werden. Unter selbiger Lizenz ist mittlerweile auch eine erste Bilderauswahl auf der flickr-Seite der Digitalen Gesellschaft e.V. gelandet.
Mittlerweile gibt es auch die erste externe Berichterstattung von der dpa, veröffentlicht bei der Westdeutschen Zeitung. Leider ohne Bilder, aber die B.Z. und die Berliner Morgenpost berichten mittlerweile auch.
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In Texas wurde nun das Gesetz HB 2268 erlassen, demnach dürfen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr ohne richterliche Anordnung auf Mails zugreifen und diese überwachen. Das Gesetz verspricht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Texas einen erhöhten Datenschutzstandard für ihre Emails, schützt sie jedoch nicht gegen Untersuchungen auf Bundesebene. Der Gesetzesentwurf ist in beiden Kammern des Parlaments ohne eine Nein-Stimme angenommen worden und setzt beim Electronic Communications Privacy Act (ECPA) von 1986 an. Dieser erlaubte es Strafverfolgungsbehörden Mails zu lesen, die als “gelesen” markiert oder älter als 180 Tage sind. Es sei mehr als lächerlich, dass Mails bei Datenschutzgesetzen außen vor blieben, schrieben gestern auch drei Mitglieder des US-Repräsentantenhauses bei Wired.
ECPA was passed in 1986. Twenty-seven years ago, most Americans did not have a home computer or an email account. They did not all carry cell phones. “Facebook” described only the hardbound photo books of university freshmen and “Twitter” was an adjective used to describe the chattering of birds — such social networking sites did not even exist. Whether they occur online or offline, our private communications should be protected.
Im April hat ein parteiübergreifender Senatsausschuss bereits einstimmig dafür gestimmt, den ECPA zu modernisieren. Hanni Fakhoury von der Electronic Frontier Foundation (EFF) befürwortet das Vorgehen Texas.
Other states are currently considering similar legislation. [...] It’s significant proof that privacy reform is not only needed but also politically feasible with broad bipartisan support. Hopefully that will impact federal ECPA reform efforts by getting people on both of sides of the political aisle to work together to make meaningful electronic privacy reform a reality. The more states that pass similar legislation, the more pressure it will put on Congress to keep up with the changing legal landscape.
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Gestern stellte sich Edward Snowden beim The Guardian den Fragen von Internetnutzerinnen und -nutzern. Dabei ging es um WikiLeaks, Snowdens Erwartungen an Obama, das Leugnen von Google und Facebook und die öffentliche Debatte, die laut Snowden abschweife. Alle Fragen und Antworten gibt es hier.
Do you believe that the treatment of Binney, Drake and others influenced your path? Do you feel the "system works" so to speak? #AskSnowden
— Jacob Appelbaum (@ioerror) June 17, 2013
Answer:
Binney, Drake, Kiriakou, and Manning are all examples of how overly-harsh responses to public-interest whistle-blowing only escalate the scale, scope, and skill involved in future disclosures. Citizens with a conscience are not going to ignore wrong-doing simply because they’ll be destroyed for it: the conscience forbids it. Instead, these draconian responses simply build better whistleblowers. If the Obama administration responds with an even harsher hand against me, they can be assured that they’ll soon find themselves facing an equally harsh public response.
This disclosure provides Obama an opportunity to appeal for a return to sanity, constitutional policy, and the rule of law rather than men. He still has plenty of time to go down in history as the President who looked into the abyss and stepped back, rather than leaping forward into it. I would advise he personally call for a special committee to review these interception programs, repudiate the dangerous “State Secrets” privilege, and, upon preparing to leave office, begin a tradition for all Presidents forthwith to demonstrate their respect for the law by appointing a special investigator to review the policies of their years in office for any wrongdoing. There can be no faith in government if our highest offices are excused from scrutiny – they should be setting the example of transparency.
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Edward Snowden, die Quelle der NSA-Leaks, habe aus ihren Fehlern gelernt. Drei ehemalige Angestellte der NSA, die selbst Whistleblower waren, diskutierten am Sonntag bei USA TODAY über die aktuellen Ereignisse. Thomas Drake, William Binney and J. Kirk Wiebe hatten jahrelang versucht, die Bespitzelung durch die NSA einzudämmen – auf offiziellem Weg.
They had spent decades in the top ranks of the agency, designing and managing the very data-collection systems they say have been turned against Americans. When they became convinced that fundamental constitutional rights were being violated, they complained first to their superiors, then to federal investigators, congressional oversight committees and, finally, to the news media.
Stattdessen wurden ihre Namen an das Justizministerium gegeben und sie selbst unter dem Espionage Act strafrechtlich verfolgt. Snowden habe richtig gehandelt, gleich an die Medien zu treten und habe der Öffentlichkeit einen großen Dienst erwiesen – sie kritisieren Snowden jedoch dafür, gegenüber der Presse von ‘Cyberattacken’ der USA gegen China gesprochen zu haben:
He is going a little bit too far. I don’t think he had access to that program. But somebody talked to him about it, and so he said, from what I have read, anyway, he said that somebody, a reliable source, told him that the U.S. government is hacking into all these countries. But that’s not a public service, and now he is going a little beyond public service. So he is transitioning from whistle-blower to a traitor.
Hier das knapp 10 Minuten lange Gespräch:
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Der Metronaut ist derzeit in Istanbul und berichtet von den Protesten dort, u.a. im Podcastformat “Metrolaut” von John F. Nebel und Kalle Kornblum. Heute ist bereits der fünfte Teil erschienen:
Am Sonntag nach der Räumung des Gezi-Parks ist die Stimmung gedämpfter. Wir werden wieder mit Tränengas durch die Straßen getrieben, sehen Erstaunliches an einer Barrikade und finden schließlich in einem Haus Zuflucht. Dort erzählen uns Demonstranten von Ihren Hoffnungen.
Hier die komplette Reihe bis jetzt:
Update: Der Metronaut-Server hat unter der hohen Last zu leiden. Wir spiegeln daher hier die Podcast-Dateien:
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Der amerikanische Whistleblower Edward Snowden wird sich heute Nachmittag um 17 Uhr deutscher Zeit Fragen von Internetnutzern stellen. Das gab der Guardian vor einer halben Stunde bekannt.
The 29-year-old former NSA contractor and source of the Guardian’s NSA files coverage will – with the help of Glenn Greenwald – take your questions today on why he revealed the NSA’s top-secret surveillance of US citizens, the international storm that has ensued, and the uncertain future he now faces. Ask him anything.
Wer eine an Frage an Edward Snowden stellen möchte, kann diese auf der Seite des Guardian als Kommentar posten. Ebenfalls ist es möglich die Fragen anderer Nutzer zu empfehlen. Edward Snowden wird die Kommentare verfolgen und versuchen auf möglichst viele Fragen zu antworten. Diese Antworten werden dann vom Guardian in einem Live-Blog veröffentlicht. Unter dem Hastag #AskSnowden kann man dem Ganzen auch auf Twitter folgen.
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